Auf dem Bild sind Gasrohre zu sehen.

Rechtsgutachten zur rechtmäßigen Nutzung des Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Im Jahr 2025 war die Hoffnung groß, als Lars Klingbeil ankündigte, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen sollen. Mit diesen Mitteln sollten ursprünglich erneuerbare Energien ausgebaut, die Wirtschaft klimafreundlich umgebaut und zentrale Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden.

Doch inzwischen zeichnet sich eine andere Entwicklung ab: Mittel aus dem KTF sollen künftig unter anderem zur Strompreissenkung eingesetzt werden. Gleichzeitig ist geplant, fossile Erdgasprojekte mit Geldern aus dem Fonds zu fördern. Kritiker*innen sehen darin eine Zweckentfremdung des eigentlich für Klimaschutz gedachten Sondervermögens.

Rechtsgutachten liefert neue Erkenntnisse

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Günther Rechtsanwälte im Auftrag von Protect the Planet zeigt: Die Finanzierung der Umlage ist rechtlich hoch umstritten und könnte gegen die Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen. Im Zentrum steht die Frage, ob Mittel, die eigentlich für zusätzliche Investitionen in Klimaschutz und Infrastruktur vorgesehen sind, zweckwidrig für fossile Subventionen eingesetzt werden.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Strompreissenkung nicht als zusätzliche Investition gilt und daher nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden darf. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für diesen Zweck wird aus juristischer Sicht als problematisch bewertet. 

Die rechtliche Grundlage ist klar: Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2021 verlangt die Transformation Deutschlands zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft, die das CO2-Budget des Pariser Klimaabkommens von 2015 einhält. Mit Artikel 143h  GG wurde dieses Ziel 2023 konkretisiert: Die Klimaneutralität bis 2045 ist nun Verfassungsauftrag. Vor diesem Hintergrund, so die Argumentation, sollte der Klima- und Transformationsfonds weiterhin gezielt für den sozial-ökologischen Umbau und den Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur eingesetzt werden.

Diskussion zur rechtlichen und politischen Einordnung des Gutachtens 

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung diskutierten die Hamburger Umweltjuristin Dr. Roda Verheyen und Rechtsanwalt Dr. Johannes Franke die zentralen Ergebnisse des Gutachtens. Sie erläuterten mögliche rechtliche Angriffspunkte sowie die Folgen für die Rechtssicherheit des Wirtschaftsplans des KTF und des Bundeshaushalts.

Außerdem ging es um die Frage, welche Klagen oder gerichtlichen Verfahren künftig denkbar sind. Emmanuel Schlichter von GermanZero ordnete die Ergebnisse zusätzlich politisch ein.

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Referent:innen und Panelteilnehmende:

Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London), ist Rechtsanwältin in Hamburg. Sie gilt als Pionierin im Umwelt- und Klimarecht und hat zahlreiche richtungsweisende Verfahren betreut. Bekannt wurde sie u.a. durch Klimaklagen gegen die Bundesregierung und große Energiekonzerne. 

Dr. Johannes Franke ist Rechtsanwalt und ebenfalls primär im Umwelt- und Klimaschutzrecht tätig. Zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität war er als Sachverständiger im Haushaltsausschuss des Bundestages geladen.

Emmanuel Schlichter, LL.M. (Kent), arbeitet für die gemeinnützigen Organisationen GermanZero e.V., hat das Volksbegehren zur Anerkennung der Rechte der Natur in Bayern mitinitiiert und die NGO Rechte der Natur e.V. mitgegründet. 

 

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