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die neun Kläger*innen der Bundesverfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsbeschwerde

Historisches Urteil: Klimaschutz hat Verfassungsrang

Die Bundesregierung schützt die Rechte künftiger Generationen nicht ausreichend. Das Klimaschutzgesetz von 2019 wurde vom Bundesverfassungsgericht 2021 in einem historischen Urteil als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Neun junge Menschen hatten zuvor Beschwerde eingereicht.

Am 29. April 2021 wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland Geschichte geschrieben und Klimaschutz in den Verfassungsrang erhoben. Das Gericht erklärte das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 teilweise für verfassungswidrig, nachdem insgesamt vier Verfassungsbeschwerden von neun jungen Menschen gegen das Gesetz eingereicht wurden. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verliehen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. 

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht: “Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“  

Die deutsche Klimaklage (auch bekannt als “Neubauer et al. Vs. Bundesrepublik”) vor dem Bundesverfassungsgericht basiert auf der juristischen Vorarbeit der ersten europäischen Klimaklage “People’s Climate Case”.  

Geklagt haben neun Jugendliche, darunter Luisa Neubauer und Lüke Recktenwald, der mit seiner Familie bereits im People’s Climate Case klagte. Die Kläger*innen waren Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland. 

Klimaschutz hat Verfassungsrang! Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 räumt künftigen Generationen das Recht auf eine unversehrte Umwelt ein. Die Bundesregierung musste im Nachgang des Urteils das Klimaschutzgesetz nachbessern. 

Sie wurden unterstützt von Protect the Planet, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland, von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Greenpeace und Germanwatch.  

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