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Rechtsgutachten: Klimaschutzpflichten für Unternehmen

Pflichten existieren, oft aber nicht konkret genug

 

Klimaschutzpflichten für Unternehmen existieren laut einem Rechtsgutachten bereits heute. Große Unternehmen sind demnach nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren also schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat.

Große Unternehmen sind schon heute nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein im Juli 2023 veröffentlichtes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat.

„Es ist für Unternehmen nicht einfach, bei den teils unübersichtlichen Pflichten im Klimabereich zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Dabei steht es außer Frage, dass sie handeln und Verantwortung übernehmen müssen. Das Gutachten der renommierten Kanzlei Günther schafft hier Klarheit. Angesichts der rechtlichen Entwicklungen sind Unternehmen sehr gut beraten, bereits jetzt ambitionierte und wissenschaftsbasierte Klimapläne zu verabschieden und bei der Emissionsreduzierung keine Zeit mehr zu verlieren“, kommentiert Dorothea Sick-Thies, Unternehmerin, Aufsichtsrätin der SICK AG und Gründerin der Sick-Umweltstiftung.

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, Co-Autorin des Gutachtens, ergänzt: „Bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind die handfesten klimabezogenen Handlungspflichten, die sich für Unternehmen bereits heute aus den bestehenden Regeln im sogenannten Berichtspflichtenrecht ergeben. Zusammen mit weiteren Rechtsquellen besteht hier eine ganze Reihe an sich teils überschneidenden Pflichten. Eine Bündelung und Konkretisierung wäre wünschenswert.“

Vor diesem Hintergrund verweist das Gutachten auf das kommende EU-Lieferkettengesetz, in dessen Rahmen derzeit über Kriterien für unternehmerische Klimapläne verhandelt wird. Der vom EU-Parlament vorgeschlagenen Text gibt aus Sicht der Autor:innen des Gutachtens klarere Leitplanken für Unternehmen vor als die von EU-Kommission und Ministerrat präsentierten Entwürfe.

„Das EU-Lieferkettengesetz bietet die große Chance, durch konkrete Kriterien für die Umsetzung der Klimapflichten von Unternehmen die dringend benötigte Klarheit zu schaffen. Dies würde Rechtsunsicherheit für Unternehmen reduzieren und zugleich die europäische Klimapolitik einen großen Schritt nach vorn bringen. Ausreichend klar ist allerdings nur der vom EU-Parlament vorgeschlagene Wortlaut. Diesen sollte die Bundesregierung unterstützen“, so Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch.

„Das Gutachten zeigt, dass Unternehmen bereits heute rechtlich verpflichtet sind, im Klimaschutz aktiv zu werden. Gleichzeitig hat die Politik die Aufgabe, diese Pflicht so zu konkretisieren, dass Rechtssicherheit für Unternehmen garantiert ist. So kann es gelingen, die Klimaschädigung innerhalb der 1,5-Grad-Grenze zu halten“, ergänzt Dr. Martin Köppel, Geschäftsführer der Klimaschutzorganisaton Protect the Planet.

das Gutachten zum Download

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