KLIMAKLAGE VOR DEM EUROPÄISCHEN GERICHT

Grundrecht auf einen lebenswerten Planeten

Die tatsächlichen Auswirkungen des Klimawandels sind heute bereits unmittelbar spürbar – von Fidschi bis Langeoog. Zehn von der Klimakrise betroffene Familien aus Europa sowie aus Entwicklungs- und Schwellenländern klagen vor dem Gericht der Europäischen Union. Der Vorwurf: Die EU-Klimaziele für 2030 liefern nicht den notwendigen Beitrag zur Abwendung gefährlicher Klimawandelfolgen und verletzen die Grundrechte der Kläger.

Die Klimaklage richtet sich gegen zu schwache Klimaziele der EU und die unzureichenden Richtlinien zu deren Umsetzung. Die Kläger wollen Klimaziele, die sie schützen, da der Klimawandel bereits bei Ihnen vor Ort Schäden verursacht, die in Zukunft noch dramatischer werden. Es geht um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl der Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit. Die Kläger sind bedroht von Klimawandelfolgen wie Wassermangel, Überschwemmungen, Rückzug von Eis und Schnee, Dürre und Hitzewellen.

Das europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 40% zu reduzieren.

Diese Klimaziele erlauben jedoch, dass 60% der Treibhausgase weiter ausgestoßen werden – mit zunehmend verheerenden Folgen für Mensch um Umwelt. Angesichts der Notwendigkeit, weitere bedrohliche Klimaveränderungen abzuwenden, ist das inakzeptabel.

Betroffene Familien aus der ganzen Welt klagen vor dem Europäischen Gericht, um eine Verbesserung des Klimaschutzes zu erreichen. Vertreten werden sie durch den Juraprofessor Dr. Gerd Winter aus Bremen, die Hamburger Umweltanwältin Dr. Roda Verheyen sowie den Londoner Rechtsanwalt Hugo Leith. Die als Kläger auftretenden Familien leiden bereits heute unter den negativen Auswirkungen – insbesondere für: 

• ihre Gesundheit und ihr Leben
• ihren Beruf, z. B. in Landwirtschaft und Tourismus
• ihr Eigentum an Häusern und Land

Die Familien, die die Klage einreichen, leben in verschiedenen Ländern Europas, in Kenia und auf Fidschi. Sie leben in Brennpunkten des Klimawandels, in Regionen mit:

• Extremen Hitzewellen und extrem langen Trockenperioden
• Überschwemmungen durch Meeresspiegelanstieg, extreme Niederschläge und Stürme
• Abschmelzungen von Gletschern und Schnee
• Massive Veränderungen von Flora und Fauna
• Korallensterben

LERNEN SIE DIE KLÄGER KENNEN

Die Klage wurde am 24. Mai 2018 beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die unzureichenden EU-Richtlinien zur Regelung der klimaschädlichen Emissionen eingereicht. Mitte August 2018 hat das Gericht der Europäischen Union die Klage zugelassen.

Nach Stellungnahmen des EU-Parlaments sowie des Ministerrats im Oktober 2018 hat das Europäische Gericht mit Beschluss vom 08.05.2019 die Klage als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger gingen gemeinsam in Berufung. Gemeinsam mit ihren Anwälten wehren sie sich gegen die enge Interpretation des erstinstanzlichen Gerichts mit Blick auf die direkte und individuelle Betroffenheit.

Das beklagte EU-Parlament und der Rat der EU hatte die Möglichkeit, auf die Rechtsmitteleinlegung zu reagieren – nun warten die betroffenen Familien auf die Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Sollte der EuGH dem Urteil des EuG nicht folgen und die Zulässigkeit bejahen, wird das Verfahren zur Weiterverhandlung an das EuG zurückverwiesen und das Hauptverfahren zur Notwendigkeit und Machbarkeit einer Klimazielverschärfung für die EU fortgesetzt.

MEDIATHEK

Videos zur Klimaklage

Einführung in die Klimaklage

Maurice Feschet aus Frankreich

Alfredo Sendin aus Portugal

Ildebrando Conceição aus Portugal

Armando Carvalho aus Portugal

Giorgio Elter aus Italien

Petru Vlad aus Rumänien

Familie Recktenwald aus Deutschland

Jugendverband der Sáminuorra aus Schweden

Familie Guyo aus Kenia

Bereits jetzt leiden diese Menschen unmittelbar an den Folgen des Klimawandels und zukünftige Generationen werden noch deutlich stärker betroffen sein, wenn jetzt nicht gehandelt wird.

Deswegen unterstützt Protect the Planet die Klagen der betroffenen Familien vor dem Europäischen Gericht – gemeinsam mit unseren NGO-Partnern vom Climate Action Network Europe, von Germanwatch und zahlreichen weiteren NOGs in ganz Europa. Denn Klimaschutz ist ein Menschenrecht! Im Herbst 2020 geht die Klage nun in die entscheidende Phase.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen:
Pressemitteilung vom 24. Mai 2018
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2018
Offener Brief der Klägerfamilien

Pressemitteilung vom 22. Mai 2019
Pressemitteilung vom 11. Juli 2019
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2019

Pressemitteilung zum Urteil vom 25. März 2021