Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen bedeutsamen Schritt im juristischen Kampf um ambitionierten Klimaschutz unternommen: Es hat die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat sowie mehrere Ministerien und Fachgremien offiziell zur Stellungnahme zu zwei Klima-Verfassungsbeschwerden aufgefordert, die fünf Umweltschutz-Organisationen im Herbst 2024 gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht hatten.
Konkret handelt es sich um zwei Klima-Verfassungsbeschwerden, eingereicht von Greenpeace und Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie richten sich gegen die im Juli 2024 novellierte Fassung des Klimaschutzgesetzes, die nach Ansicht der Kläger-Organisationen den Klimaschutz erheblich verwässert. Der Beschwerde von Greenpeace und Germanwatch, die auch wir als Protect the Planet unterstützt haben, schlossen sich bis Oktober vergangenen Jahres 54.000 Einzelkläger*innen an, darunter das gesamte Team von Protect the Planet.
Die Aufforderung zur Stellungnahme ist ein klares Signal, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden ernst nimmt und sich tiefergehend damit beschäftigt. Diese Initiative kommt eingebettet in einen wachsenden internationalen Trend: Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat erst im Juli 2025 in einem vielbeachteten Gutachten betont, dass alle Staaten effektiven Klimaschutz leisten müssen, um die Menschenrechte zu wahren – und dass dieses Engagement unter Staaten auch einklagbar ist (wir berichteten).
Die Institutionen haben nun Zeit bis zum 15. Oktober 2025, um Stellungnahmen dazu abzugeben. Wie das Verfahren danach weitergeht, liegt in der Hand des Bundesverfassungsgerichts. Wir sehen in dem Schritt jedoch ein erstes positives Signal: Das oberste deutsche Gericht könnte möglicherweise erneut, wie schon mit dem wegweisenden Beschluss von 2021, der deutschen Klimapolitik erheblich den Rücken stärken.