Man sieht in Nahaufnahme eine einfache goldene Waage auf einem bunt gefärbtem Holzuntergrund, als Symbol für das Rechtssystem bzw. hier "Umweltstrafrecht".

Meilenstein der Rechtsgeschichte? Das neue EU-Umweltstrafrecht

Man sieht in Nahaufnahme eine einfache goldene Waage auf einem bunt gefärbtem Holzuntergrund, als Symbol für das Rechtssystem bzw. hier "Umweltstrafrecht".

Umweltschutz und Klimaschutz sind untrennbar, davon sind wir überzeugt. Deshalb ist die neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, den die EU Ende März 2024 verabschiedet hat, ein großer Etappensieg, gleichermaßen für Arten-, Umwelt- und Klimaschutz. Die EU verbessert damit relevant die Ermittlung und die Verfolgung von Umweltstraftaten und ermöglicht damit präventiv eine stärkere Abschreckung. Und das ist essenziell: Immerhin sind Umweltverbrechen weltweit die drittgrößte kriminelle Aktivität, nehmen jährlich um 5-7% zu und verursachen jedes Jahr Schäden von 110-281 Milliarden USD (EU-Rat Januar 2023).  Als Umweltstraftaten gelten z.B. Besitz, Handel oder Tötung von geschützten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten oder die illegale Freisetzung von Stoffen in Atmosphäre, Wasser oder Boden. 

Eine Einordnung der neuen Richtlinie bietet z.B. Stop Ecocide Deutschland hier.

Deutschland hat als einziges Land (!) nicht für die neue Richtlinie gestimmt. Trotzdem steht dem deutschen Umweltstrafrecht dadurch nun eine deutliche Verschärfung bevor. Aber ob es gelingen wird, damit eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen, muss sich erst noch zeigen.

Wir von Protect the Planet sind zuversichtlich, dass die Richtlinie etwas bewegen wird. Auch, weil wir aus unserer früheren Beteiligung an Klima-Klagen wissen, wie entscheidend Gerichte helfen können:

„Einige ihrer größten Erfolge hat die internationale Klimabewegung in den vergangenen Jahren auf dem Rechtsweg erzielt.“, betont Dorothea Sick-Thies, Gründerin von Protect the Planet. „Nicht nur daran zeigt sich: Juristischer Druck wirkt – und ist einer der wichtigsten Hebel, um Klimakrise und Umweltzerstörung einzudämmen. Die neue Richtlinie des EU-Umweltstrafrechts wird nicht nur helfen, zerstörerische Machenschaften und den Raubbau an natürlichen Lebensgrundlagen zu ahnden, sondern auch, sie in der gesellschaftlichen Wahrnehmung nachhaltig zu diskreditieren. Beides ist dringend notwendig.“ 

Webinar über das EU-Umweltstrafrecht

Deshalb unterstützen wir, die Protect the Planet gGmbH, Green Legal Impact und Stop Ecocide Deutschland bei ihrem Webinar: „Meilenstein der Rechtsgeschichte? Das neue EU-Umweltstrafrecht.“ 

Mittwoch, 24.04., 10-12 Uhr, kostenfrei online via WebEx)

Programm:

  • Einführung: Zur Bedeutung der Umweltstrafrechtsrichtlinie
    Sue Miller (Stop Ecocide International)
  • Status Quo des Umweltstrafrechts in Deutschland
    Franziska Schultze (Umweltbundesamt)
  • Strafverfolgung nach der novellierten Umweltstrafrechtsrichtlinie
    Dr. Stephan Sina (Ecologic Institut)
  • Europäische Perspektive: Reformprozess der Umweltstrafrechtsrichtlinie
    Frederik Hafen (European Environmental Bureau)
  • Ausblick: Wo könnte es hingehen?
    Wolf Hingst (Stop Ecocide Deutschland)

Die Veranstaltung bietet einen Einstieg in die Thematik und die Möglichkeit zum Austausch. Fundierte Rechtskenntnis ist nicht erforderlich. Jetzt hier anmelden!

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