Intakte Auenlandschaft als Symbolbild für die Verfassungsklage des BUND.

#NaturschutzKlage: BUND erhebt weltweit erste Verfassungsklage auf bessere Naturschutz-Gesetzgebung

Intakte Auenlandschaft als Symbolbild für die Verfassungsklage des BUND.

Naturschutz ist Menschenrecht – Umfassendes Biodiversitäts-Schutzkonzept nötig | #NaturschutzKlage

Berlin. Mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt weltweit erstmals jemand vor einem obersten Gericht Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung. Gemeinsam mit mehreren Einzelklagenden wie dem bekannten Schauspieler Hannes Jaenicke und Naturschützer Christof Martin erhebt der BUND heute Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Mit der Klage soll der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzepts vorzulegen. Dies schließt einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt ein.           

Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen jeglicher menschlicher Freiheit. Sie bedroht damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit. 

Die Überschreitung der planetaren Grenzen bedroht die Menschenrechte

Ein wirksamerer Naturschutz ist deshalb zwingend notwendig für unser aller Freiheit.  Es ist zudem auch ökonomisch unstreitig, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz.

Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende und Mitglied in mehreren Beratungsgremien der Bundesregierung: “Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran. Zahlreiche Expertengremien der Bundesregierung und des Bundestages weisen seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf im Naturschutz hin – dennoch bleibt es bei unzureichenden Maßnahmen. Der BUND setzt sich seit Jahrzehnten konsequent für den Naturschutz ein und zieht nun die letzte Konsequenz: eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Wir hoffen, dass die Biodiversität bald wirksam geschützt und Ökosysteme stabilisiert werden, damit Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft auch in Zukunft gesichert sind.“

Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden 2018 und 2024 von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – namentlich von den Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Heß und Lisa Hörtzsch – gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (alle Leipzig).

Felix Ekardt: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Umgekehrt droht, dass ein wirksamer Naturschutz so lange vertagt wird, bis Naturschutz nur noch mit massiven Freiheitseingriffen machbar ist. Wir wollen Freiheit und Demokratie langfristig bewahren und fordern deshalb ein gesetzliches Schutzkonzept für die Natur.“

Franziska Heß: „Wir zeigen mit der Verfassungsbeschwerde erstmals, dass der einzelne Mensch in seiner Freiheit und ihren Voraussetzungen konkret vom Biodiversitätsverlust betroffen ist. Und wir zeigen gleichzeitig im Anschluss an ein bahnbrechendes Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2024, dass auch Umweltverbände dies geltend machen dürfen.“

Vorbild ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten. Der Klima-Beschluss des Gerichts 2021 war die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts. Im Septemberhatte der BUND, wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben, weil der Klimaschutz zwar Fortschritte gemacht hat, aber weiterhin unzureichend ist. Die Verfassungsbeschwerde wird neben der Großspende von Christof Martin unterstützt von der Pelorus Jack Foundation und von Protect the Planet.

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Intakte Auenlandschaft als Symbolbild für die Verfassungsklage des BUND.

Intakte Auen, wie hier an der Elbe, zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.
(c) BUND/D. Damschen

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