Das Umweltinstitut München e.V. hat mit Unterstützung von Protect the Planet, GasWende und dem DNR beim Fraunhofer-Institut IFAM eine neue Studie zu den „Kosteneinsparungen einer frühen Gasnetzstilllegungsplanung“ in Auftrag gegeben. Ein starker fachlicher Beitrag zur politischen Debatte über den aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften.
Frühzeitige Planung schützt Haushalte – und spart bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten
Die Analyse zeigt klar: Je später Gasnetzbetreiber ihre Stilllegungsplanung beginnen, desto teurer wird es – für Verbraucher*innen, für Kommunen und für den Staat. Laut Berechnungen des Fraunhofer IFAM kann eine frühe Planung ab 2027 die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten um bis zu 20 % reduzieren. Wird hingegen erst 2035 geplant, steigen die Kosten deutlich an.
Besonders drastisch fällt der Blick auf die Haushalte aus:
Die Netzentgelte könnten sich bis 2045 auf rund 22 ct/kWh verzehnfachen – verursacht durch fixe Netzkosten, die auf immer weniger Gaskund*innen verteilt werden. Für einen typischen Drei-Personen-Haushalt bedeutet das 3.000–4.000 Euro Mehrkosten pro Jahr (!).
Eine frühe Stilllegungsplanung begrenzt diese Kostenexplosion und reduziert die Zahl jener Haushalte, die überhaupt bis in die letzten Jahre im Gasnetz verbleiben. Damit sinkt auch das Risiko sozialer Härten.
Milliardeneinsparungen für den Staat möglich
Um verbleibende Haushalte vor extrem steigenden Netzentgelten zu schützen, wäre eine „Netzentgeltbremse“ denkbar. Doch die Höhe der dafür nötigen staatlichen Mittel hängt massiv vom Zeitpunkt der Planung ab.
Die Studie zeigt:
- Planung 2027: rund 1,6 Mrd. € Förderbedarf (bei einer Preisobergrenze von 8 ct/kWh)
- Planung 2035: rund 4,2 Mrd. € – also fast das 2,6-Fache.
Frühzeitige Planung entlastet also nicht nur Privathaushalte, sondern spart auch dem Staat Milliarden.
Problematisch an der aktuellen rechtlichen Planung ist, dass die Pflicht zur Stilllegungsplanung an Prognosen geknüpft wird, die erhebliche Ermessensspielräume für Netzbetreiber lassen. Fehlende Fristen bergen das Risiko einer zu späten Planung – mit erheblichen volkswirtschaftlichen Zusatzkosten. Ohne klare rechtliche Vorgaben können Netzbetreiber Investitionen nicht rechtzeitig zurückfahren und Teilnetzstilllegungen verzögern, wodurch Einsparpotenziale verpuffen.
Wir fordern daher:
- verbindliche Einreichfristen für Stilllegungspläne analog zur kommunalen Wärmeplanung,
- rechtliche Sicherheit, dass Netzbetreiber nach einer genehmigten Planung konsequent Neuanschlüsse ablehnen und Abschnitte stilllegen können,
- transparente und überprüfbare Nachfrageprognosen, um Fehlsteuerungen zu vermeiden,
- eine sozial gerechte Ausgestaltung der Übergangsphase, damit Haushalte mit geringem Einkommen nicht überproportional belastet werden.
Schlussfolgerung: Der Gasnetzausstieg braucht klare Regeln – jetzt!
Die Ergebnisse sind eindeutig: Eine früh geregelte und politisch abgesicherte Stilllegungsplanung ist entscheidend, um die Wärmewende sozialverträglich und kosteneffizient zu gestalten. Verzögerungen erhöhen die Belastung für Haushalte, Kommunen und den Staat erheblich.

